BVerfG, Beschluss vom 23.04.2014, Az. 1 BvR 2851/13
Bringt ein Vermieter vernünftige und nachvollziehbare Gründe vor, warum er dem Mieter das Mietverhältnis aus Eigenbedarf kündigt und die Wohnung selber bewohnen will, so muss dem Vorhaben stattgegeben werden, auch
wenn die Wohnung nur zeitweise genutzt werden soll.
Zum Hintergrund: Die Mieterin lebte seit 1987 in der Wohnung des Vermieters in Berlin. Der Vermieter, der primär in Hannover lebte und dort auch arbeitete, kündigte der Mieterin aus Eigenbedarfsgründen. Er wollte mehrere Tage im Monat in Berlin verbringen, um dort seine bei der Mutter lebende Tochter zu besuchen und benötigte dafür eben diese Wohnung. Die Mieterin klagte bis zum Bundesverfassungsgericht. Das höchste deutsche Gericht urteilte, dass es einem Vermieter gestattet sei, die Wohnung zwecks Eigenbedarf zu kündigen, auch wenn er die Wohnung nur gelegentlich als Zweitwohnung nutzt.