Neues aus der WEG-Verwaltung: Für Wohnungseigentümer aus Baden-Württemberg wird die energetische Gebäudesanierung nun vereinfacht. Denn das Land bietet an, Modernisierungskredite für WEG-Gemeinschaften mit Bürgschaften abzusichern. Damit soll der Zugriff der Eigentümergemeinschaften auf KfW-Förderkredite zumindest im Ländle endlich gesichert werden. Bisher haben es die Gemeinschaften sehr schwer, an diese KfW-Kredite zu kommen (wir berichteten). Im Folgenden erfahren Sie die Details und Hintergründe der Neuregelung im Südwesten.
35 Prozent des gesamten Energieverbrauchs in Deutschland entfallen auf die Warmwasserversorgung, Beleuchtung und Beheizung von Wohnungen. Dabei beheizen die Bewohner manch älterer Gebäude mit schlechter Wärmedämmung die Straße gleich mit: Einige Altbauten verbrauchen die dreifache Heizenergie wie moderne Neubauten. Durch eine Modernisierung des Gebäudes ließen sich somit erhebliche Heizkosten sparen – doch nicht selten fehlt den Eigentümern dafür das Geld. Hier bedarf es einer gezielten Förderung durch den Staat, der auch ein Interesse daran hat: Die Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen zählt zu den klimapolitischen Kernvorhaben der Bundesregierung. Denn bekanntlich will sie den Ausstoß von Treibhausgasen bis 2020 um 40 Prozent gegenüber 1990 reduzieren.
Dieses Ziel bleibt jedoch unerreichbar, solange das Energiesparpotenzial der Gebäudemodernisierung nicht ausgeschöpft wird. Neben anderen Maßnahmen stehen Haus- und Wohnungseigentümern hierfür seit 2005 zinsgünstige Kredite, Investitions- und Tilgungszuschüsse der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Verfügung. Seit der Novellierung des WEG-Gesetzes im Jahr 2007 sind auch WEG-Gemeinschaften zur Kreditaufnahme berechtigt. Eine WEG-Verwaltung könnte somit im Auftrag der Eigentümerversammlung alles Notwendige in die Wege leiten. Der flächendeckenden energetischen Gebäudesanierung sollte damit theoretisch nichts mehr im Wege stehen.
Oft ist für die Kreditvergabe an eine WEG der Verwaltungs- und Prüfaufwand zu hoch
In der Praxis wird WEG-Eigentümergemeinschaften jedoch die Sanierung deutlich erschwert: In den seltensten Fällen erhalten sie die benötigten Darlehen. Und ihre Rücklagen reichen meist für eine umfangreiche Modernisierung nicht aus. Der Grund, weshalb die Darlehen nicht gewährt werden, besteht darin, dass die Absicherung eines WEG-Kredites über einen Eintrag in das Grundbuch jedes einzelnen Eigentümers erfolgen müsste. Ein solches Verfahren setzt aber erstens Einigkeit unter sämtlichen WEG-Mitgliedern voraus, was sich in der täglichen Praxis der WEG-Verwaltung als schwierig erwiesen hat. Zweitens entsteht ein hoher Verwaltungsaufwand für die Hausbank. Für diese sind Darlehen für WEGs daher äußerst unattraktiv. Weil allerdings KfW-Kredite zunächst bei der Hausbank beantragt werden müssen, bleibt die KfW oft auf ihren Geldern sitzen – und die WEG-Verwaltung auf ihrem Sanierungsbedarf. Seit langem fordern die Verwalter von Wohnungseigentum wie die Wohnbau Service Bonn GmbH daher eine Abschaffung des Bankdurchleitungsprinzips für Wohnungseigentümergemeinschaften oder aber staatliche Bürgschaften zur Absicherung von WEG-Krediten.
Baden-Württemberg auf dem richtigen Weg – Verwaltung kündigt Landesbürgschaften für WEG-Gemeinschaften an
Als erstes Flächenland will nun Baden-Württemberg dieser ungerechten Vergabepraxis von KfW-Krediten ein Ende bereiten. Die Landesregierung beschloss am 25. Oktober die Ausgabe von Bürgschaften für Wohnungseigentümergemeinschaften. Diese Bürgschaften werden für den behindertengerechten Umbau und die energetische Sanierung ausgegeben. Ab dem 1. Januar 2012 soll die Regelung als Teil eines neuen Landeswohnraumprogramms wirksam werden. Es bleibt zu hoffen, dass die übrigen Bundesländer nachziehen.
Eine weitere Option wären Bundesbürgschaften für die Sanierung von Objekten unter WEG-Verwaltung. Dies sieht auch die Bundestagsfraktion der Grünen so: In einer Kleinen Anfrage fordert sie von der Bundesregierung Auskünfte zur momentanen Lage von WEG-Gemeinschaften. Aus dem Dokument geht hervor, dass die Grünen sich die Ausgabe von Bundesbürgschaften durchaus vorstellen können. Auch der Immobilienverband IVD würde dieses Instrument begrüßen, um Kredite für WEG-Verwaltungen abzusichern.
Thomas zur Oven, Geschäftsführer der Wohnbau Service Bonn GmbH
Weiterführende Informationen zur KfW-Förderung im Hinblick auf die energetische Sanierung Ihrer WEG-Immobilie finden Sie hier.
Wohnbau Service – 40 Jahre Erfahrung in der WEG-Verwaltung