Eine WEG-Verwaltung darf ausstehende Hausgeldzahlungen nicht verbuchen. (WEG-Urteil) Am 23. Juni 2011 von Redaktion Sparschwein Beitrags-Navigation « WEG-Urteile: WEG-Verwaltung darf noch ausstehende Hausgeldzahlungen nicht in der Rücklage verbuchen