Ein Kommentar

  1. Hallo, eine Frage zur Vertretungsvollmacht (WEG-Versammlung)
    Muss auf der Vertretungsvollmacht das Abstimmungsergebnis (z. B. TOP1 ja; TOP2 nein; usw.) stehen? Oder reicht es „nach Gut dünken“? Hintergrund ist hier, Verwalter
    und Beirat abzuwählen. Verwalter und Beirat halten aber zusammen die Stimmenmehrheit und die Vertretervollmachten enthalten keine Weisung wie sie abzustimmen haben.
    Noch Fakten zur WEG: 209 Eigentümer (Teilweise Immobilienanlage), Majoritätsprinzip laut Teileerklärung.

    Für eine Antwort wäre ich Ihnen Dankbar, Martin Schnase

Kommentar hinterlassen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.