Ende des Schornsteinfegermonopols – Wohnungseigentümer dürfen ab 2013 ihren Schornsteinfeger wählen

Wohnungseigentümer dürfen sich ihren Kaminkehrer ab 2013 frei aussuchen

Mit dem Ende des Schornsteinfegermonopols dürfen Wohnungseigentümer-Gemeinschaften ebenso wie Hauseigentümer ab 2013 ihren Schornsteinfeger selbst wählen. Damit verbunden ist die Pflicht, sich künftig selbstständig um einen Termin mit einem Kaminkehrer zu kümmern. Für eine Eigentümergemeinschaft wird dies in der Regel die WEG-Verwaltung übernehmen. In Zukunft behält der zuständige Bezirksschornsteinfeger nur noch bestimmte Kontrollbefugnisse. Für die regelmäßigen Wartungs- und Reinigungsarbeiten können die Haus- und Wohnungseigentümer dann unter allen zugelassenen Schornsteinfegern und Handwerksbetrieben frei wählen. Wir erklären Ihnen, was diese Neuigkeit für Ihre WEG und für die Verwaltung bedeutet.

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Wohnungseigentümer musste Schwimmbad-Erweiterung nicht mitbezahlen

Ein großes Schwimmbad wie dieses müssen Wohnungseigentümer nicht immer mitbezahlen.

Wohnungseigentümer müssen nicht jede bauliche Veränderung an ihrer Wohnanlage mitfinanzieren. Das unterstreicht ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs. Hintergrund: Eine Eigentümergemeinschaft aus München hatte mehrheitlich beschlossen, das Schwimmbad der gemeinsamen Wohnanlage zu erweitern. Für die Badenden sollte ein zusätzlicher Ruheraum gebaut werden, so wünschte es sich die Mehrheit. Daran war jedoch nicht jeder Wohnungseigentümer interessiert, und so stimmten auch nicht alle in der Eigentümerversammlung zu. Der Mehrheitsbeschluss wurde aber von niemandem wirksam angefochten und der Ruheraum wurde gebaut. Doch nicht alle mussten zahlen.

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BGH-Urteil zur WEG-Verwaltung: Eigentümer darf mehrere Vertreter zur Versammlung schicken

Eine Eigentümerversammlung debattiert über die WEG-Verwaltung.

In einem Urteil zur WEG-Verwaltung kam der Bundesgerichtshof (BGH) kürzlich zu dem Schluss, dass ein Wohnungseigentümer mehr als eine Person bevollmächtigen darf, an seiner Stelle an der Eigentümerversammlung teilzunehmen. Kommt es zur Stimmabgabe, müssen sich die Vertreter im Zweifelsfall selbst koordinieren, wer im Namen des Eigentümers wie abstimmen darf. Dies gilt zumindest, solange der Vertretene keine Weisungen erteilt hat.

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WEG-Verwaltung als wandelndes Gedächtnis der Wohnungseigentümer

Mitarbeiterin der WEG-Verwaltung zwischen Aktenordnern der Wohnungseigentümer

Die WEG-Verwaltung bewahrt zahlreiche Unterlagen für die Eigentümergemeinschaft auf. Mit Fragen wie: „Was wurde doch gleich auf der letzten Versammlung beschlossen?“ oder „Welche Regelung steht nochmal in der Gemeinschaftsordnung?“ wenden sich viele Wohnungseigentümer an ihren WEG-Verwalter. Nach Terminvereinbarung können die Eigentümer selbst Einsicht in die Verwaltungsunterlagen nehmen. Grundsätzlich ist dieses Einsichtsrecht unbeschränkt.

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Nutzungsrechte am Wohnungseigentum waren ungenau definiert

Wohnungseigentum mit Garten

Wird Wohnungseigentum nach dem WEG-Gesetz aufgeteilt, dann wird normalerweise genau festgelegt, welche Flächen für die Gemeinschaft nutzbar sind und welche nur einzelnen Eigentümern zustehen. Es gibt aber Fälle, in denen dieser Grundsatz nicht beachtet wird. Manchmal soll die exakte Aufteilung des Sondereigentums auch in die Zukunft verschoben werden – dabei aber gibt es rechtliche Fallstricke.

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Grillvergnügen mit Augenmaß – Tipps für Wohnungseigentümer und Mieter

Ein Stück Fleisch wird gegrillt - beispielsweise von einem Wohnungseigentümer

Des einen Wohnungseigentümers Freud, des anderen Leid: Jedes Frühjahr wieder beginnt die Grillsaison. Während sich die einen darauf freuen, endlich wieder mit Freunden und Nachbarn gegrillte Speisen unter freiem Himmel zu essen, dazu ein kühles Getränk zu genießen und gemütlich zu plaudern, denken andere beim Stichwort Grillen vor allem an die Geruchsbelästigung.

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Wohnungseigentümer: Schadensersatz wegen zu später Sanierung?

Haben die Wohnungseigentümer beim Wasserschaden das Nachsehen? Piktogramm von Reparatur.

Gegen wen können Wohnungseigentümer Schadensersatz geltend machen, wenn ihnen ein Schaden durch eine zu spät ausgeführte dringende Reparatur entstanden ist? Sind die übrigen Wohnungseigentümer als Einzelpersonen oder die Eigentümergemeinschaft als Ganze die richtigen Adressaten einer Klage? Diese Frage konnte das Landgericht Hamburg in einem Fall aus dem Jahr 2011 nur vorläufig klären.

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WEG-Verwaltung skurril: Wohnungseigentümer versammelte sich ganz alleine

Tagesordnung der WEG-Verwaltung für die Eigentümerversammlung

Das Thema WEG-Verwaltung zeigt sich in diesem Gerichtsurteil von seiner skurrilen Seite: Ein Wohnungseigentümer bildete ganz allein eine „Eigentümerversammlung“ und fasste dort „mehrheitlich“ Beschlüsse. Einzige Zeugin war eine Protokollantin. Waren diese Beschlüsse gültig?

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Mietminderung wegen aggressiven Verhaltens – Wohnungsbesitzer erhielt Schadensersatz von Miteigentümer

Schlagwortwolke (Vermieter, Mietvertrag, Mieter...) zum Artikel zur WEG-Verwaltung Köln

WEG-Verwaltung Köln. Weil ein Wohnungseigentümer regelmäßig die Mieter eines Miteigentümers anpöbelte und sogar bedrohte, kam es bei dem anderen Eigentümer zu beträchtlichen Einnahmeausfällen: Die Mieter zogen entweder aus oder minderten ihre Miete. Schließlich machte der betroffene Wohnungsbesitzer Schadensersatz gegen den aggressiven Eigentümerkollegen geltend, dem inzwischen sein Eigentumsanteil an der Wohnanlage entzogen worden war.

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Wohnung zu vermieten? Was Wohnungseigentümer beachten sollten

Hübsches Schild mit der Aufschrift "Wohnung zu vermieten" vor Bäumen. Im Hintergrund zeichnet sich ein Mietshaus ab.

Wer eine Wohnung zu vermieten hat und nicht das Geld für einen Makler ausgeben will, geht oft den klassischen Weg über die Zeitungsannonce. Aber mehr und mehr Mieter suchen eine neue Wohnung heutzutage über das Internet. Mittlerweile gibt es eine Reihe von Internetportalen, auf denen sich potenzielle Mieter schon vor einer Besichtigung wesentlich eingehender informieren, als dies aus einer Kleinanzeige in der lokalen Tageszeitung möglich wäre. Insbesondere jüngere Wohnungssuchende nutzen deshalb häufig nur noch das Internet für ihre Suche.

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Eigentümergemeinschaft musste Video-Sprechanlage dulden

Eine Eigentümergemeinschaft muss zwar keine so große Kamera wie diese dulden, eine Video-Sprechanlage aber grundsätzlich schon akzeptieren.

Eine Eigentümergemeinschaft aus Berlin sorgte sich um die Persönlichkeitsrechte ihrer Mitglieder. Den Wunsch eines Miteigentümers, eine Video-Sprechanlage am Hauseingang zu installieren, lehnte sie deshalb auf der Eigentümerversammlung mehrheitlich ab: Schließlich könnten auch die anderen durch die kleine Kamera („Videoauge“) ihres Nachbarn mit überwacht werden, so ihre Argumentation. Der Eigentümer, der den Antrag gestellt hatte, wollte jedoch gern jeden sehen, der vor dem Haus stand und bei ihm klingelte.

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DDIV-Umfrage: 80% der Immobilienverwalter fordern geregelte Ausbildung

Ein Immobilienverwalter hält ein Modellhaus in seinen Händen, die eine Hand schützend darüber gehalten.

Der Beruf Immobilienverwalter ist in den letzten Jahren deutlich anspruchsvoller geworden. Dies meinen zumindest 98% der Verwalter, die an der aktuellen Mitgliederbefragung des DDIV (Dachverband Deutscher Immobilienverwalter) teilgenommen haben. Das dürfte erklären, weshalb derselben Umfrage zufolge rund 80% der Verwalter eine anerkannte immobilienwirtschaftliche Ausbildung als Zugangsvoraussetzung für ihren Beruf fordern.

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Zustimmung zu Wohnungsverkauf darf nur selten verweigert werden

WEG-Verwaltung Frankfurt: Kaufvertrag für Immobilie

Nicht immer darf man sein Eigentum verkaufen, an wen man möchte. Nach dem Wohnungseigentumsgesetz kann eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) festlegen, dass ein Wohnungsbesitzer für die Veräußerung seiner eigenen vier Wände die Zustimmung anderer Mitglieder der WEG oder eines Dritten einholen muss. Bei dem Dritten handelt es sich in der Praxis oft um den WEG-Verwalter. Die zustimmungsberechtigte Person darf ihr Einverständnis aber nur in Ausnahmefällen tatsächlich verweigern.

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WEG-Verwaltung durfte Heizanlage auch gegen Widerstände einzelner Wohnungseigentümer erneuern

Heizkörper

Wie eine WEG-Verwaltung (Berlin) kürzlich erfuhr, stoßen Modernisierungen nicht immer auf Gegenliebe. So war es auch, als die Mitglieder einer WEG 2009 auf ihrer Eigentümerversammlung mehrheitlich beschlossen, in ihrem Wohnhaus eine neue Zentralheizung einzubauen. Grund war die Überalterung der bisherigen Heizung. Einzelne Wohnungseigentümer wehrten sich jedoch gegen die Erneuerung und die damit verbundenen Kosten für die Eigentümergemeinschaft. Sie kritisierten unter anderem, dass jeder Eigentümer auch die Heizkörper und -leitungen in seiner eigenen Wohnung ersetzen lassen und dafür eine Umlage an die Gemeinschaft bezahlen sollte. In letzter Instanz entschied der Bundesgerichtshof: Die WEG-Verwaltung aus Berlin…

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Treppenlift und WEG: Urteile zeichnen differenziertes Bild

Senior auf Treppenlift - WEG-Urteile fallen verschieden aus

Verschiedene Urteile zum WEG-Recht befassen sich mit einem Thema, das viele Senioren betrifft: dem Einbau eines Treppenlifts in einem Wohnhaus. Wer einer Wohnungseigentümergemeinschaft angehört, muss sich dazu – anders als ein Hauseigentümer – erst mit der Gemeinschaft abstimmen. Da es sich beim Einbau eines solchen Lifts um eine bauliche Veränderung handelt, müssen laut WEG-Gesetz grundsätzlich erst alle betroffenen Miteigentümer zustimmen – also alle, die die Treppe ebenfalls nutzen. In einigen Fällen jedoch dürfen die anderen Eigentümer die Zustimmung zum Lifteinbau nicht verweigern.

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