Einsicht in Wohnungsgrundbücher der Miteigentümer nur beschränkt zulässig

OLG München, Beschluss v. 09.10.2015, Az. 34 Wx 184/15 Mitglieder in Wohnungseigentümergemeinschaften haben kein unbeschränktes Einsichtsrecht in die Wohnungsgrundbücher der Miteigentümer. Gestattet ist die Einsicht dem, der ein berechtigtes Interesse […]

Weiterlesen