Wohnungseigentümer: Selber Laub fegen muss nicht sein

Einen verbindlichen Dienstplan zum Laub fegen und Schnee schippen festlegen kann eine Wohnungseigentümergemeinschaft nur dann, wenn sich alle Mitglieder darüber einig sind. Ein Mehrheitsbeschluss reicht zum Aufstellen eines solchen Dienstplans nicht aus. Er ist ungültig und muss nicht erst angefochten werden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az. V ZR 161/11).

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