Bei manchen Entscheidungen über Instandsetzungsmaßnahmen ist Schnelligkeit gefragt

Instandsetzung

Wohnungseigentümer sollten Beschlüsse über Instandsetzungsmaßnahmen in bestimmten Fällen möglichst schnell fassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Beschluss darauf abzielt, einen Schaden am Gemeinschaftseigentum zu beseitigen, der ansonsten das Sondereigentum eines Wohnungseigentümers unbenutzbar macht. In solchen Fällen ist die Eigentümergemeinschaft verpflichtet, den Beschluss zur Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums gegenüber dem Verwalter unverzüglich durchzusetzen (BGH, Az. V ZR 94/11).

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