Verbraucherschutz und Qualifikation: „Führerschein“ für WEG-Verwalter

Rund neun Millionen Eigentumswohnungen gibt es derzeit in Deutschland – Tendenz steigend. Die eigene Immobilie spielt nicht nur für die Altersvorsorge, sondern auch in der Vermögensbildung eine wichtige Rolle. Zur Finanzierung nehmen Verbraucher oft hohe Kredite auf oder investieren einen Großteil ihres angesparten Kapitals. Deshalb sind sie nicht nur beim Kauf, sondern auch bei der späteren Verwaltung auf fachkundige Unterstützung angewiesen. IWm vergangenen Jahr hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) deshalb einen Gesetzesentwurf für Berufszulassungsregelungen für gewerblich tätige Wohneigentumsverwalter (sog. WEG-Verwalter) und Makler vorgelegt. Erstmals soll damit eine Art „Führerschein“ für zehntausende dieser Dienstleister eingeführt werden. Profis wie die Wohnbau Service Bonn GmbH begrüßen diesen Schritt.
 
Bonn, 1. Februar 2016 – Verbraucherschutz und die Qualifikation gewerblich tätiger Immobilienverwalter und Makler – das sind die Ziele, die das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit seinem Gesetzesvorhaben erreichen will. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass gewerblich tätige Immobilienverwalter künftig eine Gewerbeerlaubnis benötigen, um als Verwalter arbeiten zu können. Dazu müssen sie nachweisen, dass sie fachkundig und zuverlässig sind. Auch die Mitarbeiter eines gewerblichen Immobilienverwalters müssen nachweislich qualifiziert sein. Nur für Verwalter, die schon seit mehr als sechs Jahren ununterbrochen selbständig tätig sind, entfällt die Sachkundeprüfung jedoch. Darüber hinaus müssen WEG-Verwalter geordnete Vermögensverhältnisse sowie eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung vorlegen können. Die Gesetzesänderungen sollen 2016 in Kraft treten. Die Politik will damit nicht nur die Qualität in der Immobilienverwaltung verbessern, sondern auch Eigentümer vor finanziellen Schäden schützen.
 
Verwalter von Eigentumswohnungen sind nicht nur Treuhänder für das Vermögen der Eigentümer, sondern sie sind darüber hinaus mit umfangreichen Vollmachten für die tägliche Arbeit ausgestattet. „Verwalter tragen eine hohe Verantwortung für Immobilien und Kapital der Eigentümer“, sagt Thomas zur Oven, Geschäftsführer der Wohnbau Service Bonn, die bundesweit mehrere tausend Eigentumswohnungen verwaltet. „Deshalb kann ein unprofessionell arbeitender Verwalter, dem die nötige Sachkunde fehlt, einen enormen Schaden für den einzelnen Eigentümer oder die gesamte Eigentümergemeinschaft verursachen.“ Durch aktuelle Herausforderungen wie die Energiewende oder den demografischen Wandel sind die Anforderungen an Verwalter in den letzten Jahren noch weiter gestiegen. „Der Gesetzesentwurf des BMWI ist ein wichtiger Schritt für den Schutz der Immobilieneigentümer. Es braucht gut ausgebildete und qualifizierte Immobilienverwalter – nur so kann eine erfolgreiche Immobilienverwaltung langfristig und vertrauensvoll funktionieren“, sagt Thomas zur Oven.
 
Bisher ist nur vorgesehen, dass die Erlaubnispflicht für gewerblich tätige WEG-Verwalter von Eigentumswohnungen gilt, nicht jedoch für Mietverwalter. Diese tragen jedoch eine ähnlich hohe wirtschaftliche Verantwortung für das Kapital der Wohnungseigentümer. Außerdem müssen WEG-Verwalter zwar vorweisen, dass sie sich in der Immobilienverwaltung auskennen, es gibt aber bisher keine Pflicht, sich kontinuierlich fortzubilden. „Regelmäßige Fortbildungen sind wichtig, damit Immobilienverwalter à jour bleiben, die aktuelle Rechtslage kennen und anwenden sowie eine fundierte wohnungswirtschaftliche Beratung anbieten können, um den Wert der betreuten Immobilien zu sichern. Auch das ist ein wichtiger Baustein für eine nachhaltige Immobilienverwaltung“, so zur Oven.

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