KfW-Programm „Altersgerecht umbauen“ erweitert

Eigentümer können künftig von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) noch höhere Zuschüsse erhalten, wenn sie ihre Wohnung gegen Einbrüche schützen oder altersgerecht umbauen. Auch die Mindestinvestitionskosten wurden gesenkt.

Bisher gab es für Einzelmaßnahmen einen Zuschuss von acht Prozent für Einzelmaßnahmen und zehn Prozent für den altersgerechten Umbau der Wohnung. Ab sofort können Eigentümer Zuschüsse von zehn bzw. 12,5 Prozent in Anspruch nehmen. Gefördert werden unter anderem Alarmanlagen, Gegensprechanlagen oder einbruchhemmende Türen und Fenster, aber auch bodengleiche Duschen oder schwellenlose Eingangstüren. Die Maßnahmen können auch verbunden werden, Eigentümer können also gleichzeitig Zuschüsse für den Einbruchsschutz und den altersgerechten Umbau erhalten.

Seit August 2015 hat die KfW außerdem das Antragsverfahren für WEGs für das Programm zum altersgerechten Umbau und das Programm zur energetischen Sanierung erleichtert. WEG-Verwalter können seit dem die De-minimis-Erklärung für alle Eigentümer in der Wohnanlage abgeben. Mit der De-minimis-Erklärung bestätigen Vermieter, dass sie den von der EU festgesetzten Förderhöchstbetrag von 200.000 Euro in den vorangegangenen zwei Kalenderjahren nicht überschritten haben.

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