Mietminderung durch „Katzenbesuch“

AG Potsdam, Urteil vom 29.06.2014, Az. 26 C 492/13

Die Mieterin eines Mehrparteienhauses bekam wiederholt unerwünschten Besuch der Katze einer anderen Mieterin. Das Gericht urteilte in diesem Falle, dass der Katzenbesuch eine Beeinträchtigung der Wohnungsnutzung und somit eine Mietminderung angemessen sei.

Zum Hintergrund: Eine Mieterin im Erdgeschoss eines Mietshauses veranlasste rechtliche Schritte gegen eine andere Mieterin, da deren Katze wiederholt in ihre Erdgeschosswohnung kletterte. Gelegenheit dafür boten beispielsweise Fenster und Türen, die zum Lüften offen standen. Daraufhin urteilte das Amtsgericht Potsdam, dass der Vermieter auf die Besitzerin der Katze einwirken müsse, so dass der unwillkommene Zutritt des neugierigen Vierbeiners verhindert werde. Das Gericht sprach der Mieterin eine Mietminderung von 10 Prozent zu.

 

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