Umlageschlüssel: Betriebskosten gerecht aufteilen

>Sowohl WEG-Verwalter als auch Wohnungseigentümer, die ihre Wohnungen vermieten, müssen sich zumindest einmal die Frage stellen: Mit welchem Umlageschlüssel lassen sich die Betriebskosten am besten abrechnen? In einigen Bereichen wird ihnen diese Entscheidung abgenommen. Bei den Heizungs- und Warmwasserkosten zum Beispiel müssen sie sich an die gesetzlichen Vorschriften halten. In anderen Bereichen haben Vermieter und Verwalter mehr Gestaltungsspielraum.

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