Bauliche Veränderung: WEG muss geschlossen zustimmen

Ein Thema, das in Eigentümerversammlungen häufig zu Konflikten führt, sind bauliche Veränderungen: Die WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft) muss ihnen geschlossen zustimmen, damit sie umgesetzt werden können. Das dürfte allen Wohnungseigentümern bekannt sein. Oft ist jedoch unklar, welche Veränderungen am Wohngebäude als bauliche Veränderung gelten. Die Errichtung einer Mobilfunksendeanlage auf dem Dach zählt dazu – das geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 24. Januar 2014 (Az. V ZR 48/13) hervor.

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