Jahresende: Letzte Chance für Forderungen

Verjährung

>Wenn das Jahr sich dem Ende zuneigt, kommt auf Wohnungseigentümer eine Menge Arbeit zu: Der Winterdienst will organisiert, der Versicherungsschutz überprüft und die im kommenden Jahr anstehenden Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen geplant werden. Vorsicht: Offene Forderungen aus vergangenen Jahren sollten darüber nicht vergessen werden. Möglicherweise verjähren sie mit Ablauf des Jahres und können dann gerichtlich nicht mehr geltend gemacht werden. Davor warnt der Verbraucherschutzverband wohnen im eigentum e.V. und gibt praktische Tipps, wie eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) verhindern kann, dass ihre Ansprüche verjähren.

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Wohnungstür ist Gemeinschaftseigentum

Jeder Wohnungseigentümer weiß, dass die Eigentumswohnung zum Sondereigentum gehört – dass aber die Wohnungstür Gemeinschaftseigentum ist, wissen viele Wohnungseigentümer nicht. Wie bei allen Bestandteilen des Gemeinschaftseigentums entscheidet die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) […]

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