Sichere WEG-Kontoführung – Treuhandkonto oder offenes Fremdgeldkonto? – Teil 2

Interview mit Rechtsanwältin Sandra-Weeger Elsner Teil 2

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Viele Eigentümergemeinschaften bewahren ihre Gelder auf sogenannten Treuhandkonten auf, die auf den Namen des Verwalters angelegt sind. Das führt jedoch immer wieder zu Schwierigkeiten und in Einzelfällen auch zu Veruntreuung von Geldern. Eine sichere Alternative sind offene Fremdgeldkonten, wie sie die Wohnbau Service bereits seit Jahren nutzt. Wir haben mit Sandra Weeger-Elsner, Rechtsanwältin aus Köln und Rechtsberaterin beim Verbraucherschutzverband wohnen im eigentum e.V., gesprochen. Sie weist auf die größten Risiken von Treuhandkonten hin und gibt hilfreiche Tipps zur sicheren Kontoführung.

Wie können Wohnungseigentümer und Verwaltungsbeiräte prüfen, ob es sich bei ihrem WEG-Konto um ein Treuhandkonto handelt?
Weeger-Elsner: Das erkennt man am Kontoinhaber: Wenn zum Beispiel die WEG Musterstraße 3 als Eigentümer des Kontos eingetragen ist, handelt es sich um ein WEG-Eigenkonto. Die Information zum Kontoinhaber ist im Kontoeröffnungsantrag zu finden. Inhaber und Kunde der Bank sollten identisch sein. Im Idealfall ist die WEG Inhaber und der Verwalter vertretungsberechtigt.

Der Zahlungsempfänger bei der monatlichen Überweisung des Hausgeldes ist jedoch nicht ausschlaggebend. Auch die Informationen in Kontoauszügen geben nicht immer Aufschluss über den Kontoinhaber. Es gibt sogar Konten, die die Bank zwar als WEG-Konten bezeichnet, die aber trotzdem Treuhandkonten sind. Der Grund ist, dass die Begrifflichkeiten nicht klar verwendet werden. Viele Banken sind nicht auf WEGs als Kunden eingestellt, da es lange umstritten war, welche Rechtsnatur die Eigentümergemeinschaft hat. Erst seit der Reform des WEG-Gesetzes 2007 ist sie teilrechtsfähig, das heißt, die WEG kann Träger von Rechten sein und so auch ein Konto eröffnen.

Woran erkenne ich denn dann ein Treuhandkonto?
Weeger-Elsner: Eigentlich nur im Kontoeröffnungsantrag. Banken geben zum Teil falsche Informationen. Nicht aus Täuschungsabsicht, sondern aus Unwissen oder ungenauer Nutzung der Begriffe.

Ist der Verwalter verpflichtet, den Eigentümern über die Kontoführung Auskunft zu erteilen?
Weeger-Elsner: Ja, der Verwalter hat die Pflicht, allen Wohnungseigentümern, nicht nur den Beiräten, Einsicht in alle Verwaltungsunterlagen zu gewähren. Dieses Recht gilt aber nur in den Geschäftsräumen des Verwalters. Er muss den Eigentümern die Unterlagen nicht zusenden, auch nicht gegen Kostenerstattung. Die Eigentümer müssen das Verwalterbüro also selbst aufsuchen, dürfen von den Unterlagen aber Kopien anfertigen. Ich rate Eigentümern in diesen Fällen, sicherheitshalber ein Fotohandy mitzunehmen. Der Einwand des Datenschutzes gilt hier übrigens nicht.

Ist die Umstellung von einem Treuhandkonto zu einem offenen Fremdgeldkonto umständlich?
Weeger-Elsner: Die Umstellung an sich ist prinzipiell nicht umständlich. Die größte Schwierigkeit ist, eine Bank zu finden, die die Umstellung beziehungsweise Einrichtung eines WEG-Kontos durchführt. Denn bei vielen Banken besteht hier noch Nachholbedarf, sie sind über die Problematik viel zu wenig informiert und sehen die Schwierigkeit der WEG-Kontoführung nicht. Spätestens seit Änderung des WEG-Gesetzes 2007 steht der Inhaberschaft eines Kontos durch eine Eigentümergemeinschaft nichts mehr im Wege.

Welche Banken wissen denn Bescheid?
Weeger-Elsner: Uns sind viele Banken positiv oder negativ aufgefallen. Dabei gibt es innerhalb von Bankhäusern große regionale Unterschiede. Während die Sparkasse Köln-Bonn beispielsweise eher zurückhaltend ist, haben andere Sparkassen die Konten problemlos umgestellt, beziehungsweise WEG-Eigenkonten eröffnet. Eigentümer sollten sich umhören, welche Bank in ihrer Region WEG-Eigenkonten einrichtet. Ist eine Bank gefunden, muss der Verwalter die Umstellung vornehmen. Dazu verlangen Banken in der Regel eine aktuelle Eigentümerliste, die jährlich auf den neusten Stand gebracht werden muss. Der Verband als Rechtspersönlichkeit ändert sich dadurch nicht, nur die Mitglieder, ähnlich ein- und aussteigender Gesellschafter in einer GmbH.

Information für Kunden der Wohnbau Service: Eigentümer, deren WEGs von der Wohnbau Service Bonn verwaltet werden, müssen sich keine Sorgen machen – die Wohnbau Service Bonn legt die WEG-Gelder bereits seit Jahren nicht mehr auf Treuhandkonten, sondern auf offenen Fremdgeldkonten an.

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