Sichere WEG-Kontoführung – Treuhandkonto oder offenes Fremdgeldkonto? – Teil 1

Interview mit Rechtsanwältin Sandra-Weeger Elsner Teil 1

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Viele Eigentümergemeinschaften bewahren ihre Gelder auf sogenannten Treuhandkonten auf, die auf den Namen des Verwalters angelegt sind. Das führt jedoch immer wieder zu Schwierigkeiten und in Einzelfällen auch zu Veruntreuung von Geldern. Eine sichere Alternative sind offene Fremdgeldkonten, wie sie die Wohnbau Service bereits seit Jahren nutzt. Wir haben mit Sandra Weeger-Elsner, Rechtsanwältin aus Köln und Rechtsberaterin beim Verbraucherschutzverband wohnen im eigentum e.V., gesprochen. Sie weist auf die größten Risiken von Treuhandkonten hin und gibt hilfreiche Tipps zur sicheren Kontoführung.

Frau Weeger-Elsner, welche Gefahren birgt ein Treuhandkonto?
Weeger-Elsner: Sind die WEG-Gelder auf einem Treuhandkonto angelegt, ist der Verwalter Kontoinhaber. Im Falle einer Insolvenz des Verwalters geht das Konto in die Insolvenzmasse ein und die Gläubiger beziehungsweise der Insolvenzverwalter haben Zugriff auf das Konto. Außerdem kann es passieren, dass im Falle des Todes des Verwalters das Geld der WEG in den Nachlass fällt. Besonders problematisch wird es, wenn auf dem Konto des Verwalters Gelder vermischt wurden, beispielsweise Gelder mehrerer Eigentümergemeinschaften, die der Verwalter betreut, oder auch eigene Gelder des Verwalters mit WEG-Geldern. Dann lässt sich eventuell gar nicht mehr nachvollziehen, wem welches Geld gehört. Und letztlich besteht bei einem Treuhandkonto auch immer die Möglichkeit, dass Gelder veruntreut werden.

Welche Vorkehrungen können getroffen werden?
Weeger-Elsner: Wenn sich die Eigentümergemeinschaft bezüglich der Kontoführung unsicher ist, kann die Eigentümerversammlung einen Vertrauensmann ermächtigen, der bei der Bank Einblick in die Kontounterlagen nimmt. Die Bank ist verpflichtet, ihm Einsicht in die Kontoakten zu gewähren. Diese Möglichkeit besteht zwar schon länger, die Banken informieren aber in der Regel nicht aktiv darüber.

Wie können WEGs ihre Gelder am sichersten anlegen?
Weeger-Elsner: Offene Fremdgeldkonten sind die beste Wahl. Sie sind weitaus sicherer als Treuhandkonten, die aber noch sehr häufig genutzt werden. Die Bezeichnung offenes Fremdgeldkonto hat sich als Pendant zum Treuhandkonto eingebürgert, passender ist aber der Begriff WEG-Eigenkonto.

Worin besteht der Unterschied zwischen offenen Fremdgeldkonten und Treuhandkonten?
Weeger-Elsner: Der wichtigste Unterschied besteht darin, wer Kontoinhaber ist. Wenn die WEG als Kontoinhaber eingetragen ist, handelt es sich um ein offenes Fremdgeld- beziehungsweise WEG-Eigenkonto. Ist es der Verwalter, handelt es sich um ein Treuhandkonto. Ist letzteres der Fall, ist für die Banken der Verwalter Kunde und Ansprechpartner und nicht die WEG.

Was sind die Vorteile von offenen Fremdgeldkonten?
Weeger-Elsner: Bei offenen Fremdgeldkonten ist die WEG Kontoinhaber, das heißt die Gelder sind sicher, auch wenn der Verwalter verstirbt oder nicht mehr auffindbar ist. Auch Gläubiger eines Mitglieds der Eigentümergemeinschaft können nicht auf die Gelder zugreifen, da eben nur die Gemeinschaft Eigentümerin ist. Es ist jedoch auch zu beachten: Selbst wenn die WEG Kontoinhaberin ist, ist der Verwalter verfügungsberechtigt. Er handelt als Organ für die Eigentümergemeinschaft. Das ist vergleichbar mit einer GmbH-Geschäftsführung.

Gibt es da einen Haken?
Weeger-Elsner: Ja, denn die Möglichkeit einer Veruntreuung ist immer noch gegeben. Insbesondere beim Rücklagenkonto sollte die WEG deshalb Verfügungsbeschränkungen einrichten. Dann wäre der Verwalter nur befugt, bestimmte Beträge abzuheben, wenn eine zweite Person mitzeichnet, beispielsweise jemand aus dem Verwaltungsbeirat.

Den zweite Teil des Interviews „Sichere WEG-Kontoführung – Treuhandkonto oder Fremdgeldkonto?“ finden Sie hier: https://weg-hausverwaltung.net/.

 

Weiterführende Informationen rund um die Sicherheit Ihrer Hausgelder finden Sie auch hier.

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