WEG-Verwalter muss Eigentümern keine Kopien zusenden

Ein Wohnungseigentümer hat das Recht, Verwaltungsunterlagen einzusehen. Dieses Recht geht jedoch nicht so weit, dass er vom WEG-Verwalter die Zusendung von Kopien verlangen kann, entschied der Bundesgerichtshof (BGH, Az. V ZR 66/10). Ein Wohnungseigentümer, der 20 Kilometer vom Verwalterbüro entfernt wohnte, hatte regelmäßig vom Hausverwalter verlangt, dass dieser ihm Kopien von Verwaltungsunterlagen anfertigt und übersendet.

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