Dass eine Eigentümergemeinschaft, die eine WEG-Verwaltung sucht, bei der Auswahl auf Seriosität und auf einen ausreichenden Versicherungsschutz achten sollte, wissen regelmäßige Leser unseres Infoportals schon seit Längerem. Neu ist allerdings, dass Wohnungseigentümer nach einer aktuellen Gerichtsentscheidung manchmal sogar ausdrücklich verpflichtet sein können, die Bonität der WEG-Verwaltung zu prüfen.
WeiterlesenMonat: Juli 2012
Urteil: Bayerischer Wohnungseigentümer durfte Gartenzaun bauen
Mancher Haus- oder Wohnungseigentümer liebt seinen Gartenzaun – ein anderer kann gut darauf verzichten. Daran kann sich in einer Eigentümergemeinschaft schon einmal ein Streit entzünden. So geschah es in einer WEG in Bayern. Hier besaßen einige Eigentümer, denen Wohnungen im Erdgeschoss gehörten, auch ein individuelles Nutzungsrecht an einer kleinen Gartenfläche vor ihrer jeweiligen Wohnung. Der Rest des Vorgartens gehörte zum Gemeinschaftseigentum. Einer der Wohnungseigentümer grenzte seinen eigenen Gartenanteil mit einem Zaun und einer Hecke ab, was bei den übrigen Miteigentümern der Wohnanlage auf wenig Gegenliebe stieß.
WeiterlesenEnde des Schornsteinfegermonopols – Wohnungseigentümer dürfen ab 2013 ihren Schornsteinfeger wählen
Mit dem Ende des Schornsteinfegermonopols dürfen Wohnungseigentümer-Gemeinschaften ebenso wie Hauseigentümer ab 2013 ihren Schornsteinfeger selbst wählen. Damit verbunden ist die Pflicht, sich künftig selbstständig um einen Termin mit einem Kaminkehrer zu kümmern. Für eine Eigentümergemeinschaft wird dies in der Regel die WEG-Verwaltung übernehmen. In Zukunft behält der zuständige Bezirksschornsteinfeger nur noch bestimmte Kontrollbefugnisse. Für die regelmäßigen Wartungs- und Reinigungsarbeiten können die Haus- und Wohnungseigentümer dann unter allen zugelassenen Schornsteinfegern und Handwerksbetrieben frei wählen. Wir erklären Ihnen, was diese Neuigkeit für Ihre WEG und für die Verwaltung bedeutet.
WeiterlesenWohnungseigentümer musste Schwimmbad-Erweiterung nicht mitbezahlen
Wohnungseigentümer müssen nicht jede bauliche Veränderung an ihrer Wohnanlage mitfinanzieren. Das unterstreicht ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs. Hintergrund: Eine Eigentümergemeinschaft aus München hatte mehrheitlich beschlossen, das Schwimmbad der gemeinsamen Wohnanlage zu erweitern. Für die Badenden sollte ein zusätzlicher Ruheraum gebaut werden, so wünschte es sich die Mehrheit. Daran war jedoch nicht jeder Wohnungseigentümer interessiert, und so stimmten auch nicht alle in der Eigentümerversammlung zu. Der Mehrheitsbeschluss wurde aber von niemandem wirksam angefochten und der Ruheraum wurde gebaut. Doch nicht alle mussten zahlen.
WeiterlesenMangelnde Sorgfalt der WEG-Verwaltung hat langfristige Folgen
Wie wichtig eine professionelle WEG-Verwaltung ist, zeigt sich nicht allein im Umgang mit hochkomplexer juristischer, technischer oder betriebswirtschaftlicher Materie. Manchmal kommt es auch auf die einfachen Dinge an. So unterließ es ein Verwalter in Hessen, die Wohnanlage einer WEG regelmäßig zu begehen. Dadurch bemerkte er nicht, dass einzelne Wohnungseigentümer eigenmächtig neue Fenster an der Hausrückseite eingebaut hatten. Damit hatten sie das Aussehen der Wohnanlage verändert.
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