BGH-Urteil zur WEG-Verwaltung: Kölner Wohnungseigentümer behalten Anspruch auf Brandschutz

Feuertreppe an einer Hauswand

Wie der Bundesgerichtshof kürzlich in einem Beispielfall zur WEG-Verwaltung aus Köln entschied, kann der Anspruch von Wohnungseigentümern auf einen angemessenen Brandschutz im Rahmen einer ordnungsgemäßen Verwaltung nicht verjähren. Das gilt auch, wenn durch Umbaumaßnahmen ein Rettungsweg verloren geht, wodurch gegen Feuerschutzvorschriften verstoßen wird, und dies dann mehr als drei Jahre lang unbeanstandet bleibt.

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Interview: Richtige Software hilft der WEG-Verwaltung bei der Instandhaltung

Interviewpartner von der WEG-Verwaltung

So sollte WEG-Verwaltung nicht aussehen: Mitten in die aufwändige Sanierung der Hausfassade platzt die Nachricht, dass das Dach, das offenbar schon länger erneuerungsbedürftig war, nun dringend repariert werden muss. Die dafür benötigten Mittel sind jedoch kurzfristig kaum aufzutreiben, da die Fassadenarbeiten die Instandhaltungsrücklage fast aufgebraucht haben. Besser ist es, den Instandhaltungsbedarf vorausschauend zu planen. Dabei hilft der WEG-Verwaltung der Einsatz der richtigen Software, die Prognosen über künftig nötige Baumaßnahmen erleichtert.

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Aufteilung von Wohnungseigentum schafft keine neuen Stimmrechte in der WEG

Aufteilungsplan für das Wohnungseigentum mit Rechner, Zirkel und Lineal

Teilt ein WEG-Mitglied sein Wohnungseigentum in mehrere Einheiten auf und verkauft diese an verschiedene Erwerber, dann entstehen keine neuen Stimmrechte für jeden einzelnen Käufer, wenn in der Eigentümergemeinschaft ein Stimmrecht nach Köpfen gilt. So urteilte kürzlich der Bundesgerichtshof. Denn der Einfluss der anderen Wohnungseigentümer in der WEG darf nicht dadurch gemindert werden, dass plötzlich neue Stimmberechtigte hinzukommen. Anders sieht es aus, wenn ein Eigentümer von vornherein mehrere Einheiten besitzt und diese dann einzeln verkauft.

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BGH-Urteil zur WEG-Verwaltung: Eigentümer darf mehrere Vertreter zur Versammlung schicken

Eine Eigentümerversammlung debattiert über die WEG-Verwaltung.

In einem Urteil zur WEG-Verwaltung kam der Bundesgerichtshof (BGH) kürzlich zu dem Schluss, dass ein Wohnungseigentümer mehr als eine Person bevollmächtigen darf, an seiner Stelle an der Eigentümerversammlung teilzunehmen. Kommt es zur Stimmabgabe, müssen sich die Vertreter im Zweifelsfall selbst koordinieren, wer im Namen des Eigentümers wie abstimmen darf. Dies gilt zumindest, solange der Vertretene keine Weisungen erteilt hat.

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