Rotes Ausrufungszeichen - Warnung vor Betrug in der WEG-Verwaltung

Vorsicht vor schwarzen Schafen in der WEG-Verwaltung: Neuer Betrugsfall aus Essen

Rotes Ausrufungszeichen - Warnung vor Betrug in der WEG-Verwaltung
© M. Schuppich – Fotolia.com

 

Augen auf bei der Wahl der Hausverwaltung: Immer wieder treten unseriöse WEG-Verwaltungen auf den Plan, die mit den Geldern der Eigentümergemeinschaften nicht umgehen können oder gar betrügerische Absichten verfolgen. Längst nicht jeder der ca. 16.000 Hausverwalter in Deutschland ist seriös und zuverlässig. Dies zeigte kürzlich wieder ein Fall aus Essen, der in den nordrhein-westfälischen Medien Wellen schlug. Hier betrog ein Verwalter, der 60 Eigentümergemeinschaften betreute, seine Kunden um insgesamt rund eine Million Euro, wie Zeitungen berichteten. Zwischen 1993 und 2011 hatte die Hausverwaltung immer mehr Gelder von den Instandhaltungskonten der Wohnungseigentümer beiseite geschafft. Vor derartigen schwarzen Schafen können sich Eigentümer nur schützen, indem sie bei der Auswahl ihrer WEG-Verwaltung aufpassen und auf Kriterien wie beispielsweise eine Haftpflichtversicherung gegen Vermögens- und Vertrauensschäden achten.

Seinen Betrug deckte der Hausverwalter jahrelang mit Hilfe eines Schneeballsystems: Hatte er die Instandhaltungsrücklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft zu stark angezapft und wurden in ihrem Haus nun Investitionen fällig, besorgte sich der Verwalter das nötige Geld vom Konto einer anderen WEG. Bei insgesamt 60 betreuten Gemeinschaften ließ sich so das Fehlen von Mitteln eine ganze Weile verschleiern: Erst Ende 2010, rund 17 Jahre nach den Anfängen des Betrugssystems, bemerkte schließlich eine WEG, dass von ihrem Rücklagenkonto 93.000 Euro verschwunden waren. Nachdem sich mehrere Strafanzeigen gegen den WEG-Verwalter ansammelten, kam dieser im Oktober 2011 in Untersuchungshaft. Seit März 2012 steht er nun vor Gericht – bereits zuvor hatte der Hausverwalter bei der Polizei ein Geständnis abgelegt. Noch im April könnte das Urteil fallen.

WEG-Verwaltung kann ihre Kunden durch Abschluss von Versicherungen schützen

„Gegen Betrug in Fällen wie diesem hilft nur, seinen Hausverwalter klug auszuwählen“, rät Ralf Endres von der Wohnbau Service. „Um dies zu tun, sollten Wohnungseigentümer darauf achten, dass die WEG-Verwaltung zwei Haftpflichtversicherungen besitzt: eine gegen Vermögens- und eine gegen Vertrauensschäden. Erstere haftet bei finanziellen Schäden durch Fehler in der Verwaltung, Letztere zahlt in Betrugsfällen“, erklärt Endres. Veruntreue die Hausverwaltung Gelder der Wohnungseigentümer, ersetze ihnen die Vertrauensschadens-Haftpflichtversicherung des Verwalters den Schaden. So könne die WEG-Verwaltung ihre Kunden schützen, indem sie ausreichende Versicherungen abschließe.

„Generell gesprochen sollten die Eigentümer außerdem darauf achten, eine erfahrene und professionell arbeitende Verwaltung auszuwählen. Diese erkennt man beispielsweise an einem guten Ruf, an einer gewissen Mindestgröße und an der Mitgliedschaft in einem Verwalterverband“, führt Endres weiter aus. Auch Muster-Wirtschaftspläne und Abrechnungen sollte eine WEG-Verwaltung einer interessierten Gemeinschaft vorlegen können, so Endres abschließend.

2 Kommentare

  1. Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich bin in einer Wohnungseigentümergemeinschaft und selbst Wohnungseigentümer in einem 4-Familienhaus in der ersten Etage, die 1986 errichtet wurde. Die untere Etage wurde errichtet einmal 1956 – ein Gebäude – das nächste Gebäude 1975 daneben und die obere Etage dann 1986. Freundlicherweise darf ich Sie bitten,wie hier in der Wohngebäudeversicherung gerechnet wird. Vielleicht wäre es Ihnen möglich, hier eine Adresse eines Verwalterverbandes zu nennen.
    Durch die Erbauung der oberen Etage würde sich somit der Nennwertfaktor – gerechnet ab 1986 – nicht so sehr erhöhen, wie der Nennwertfaktor von 1975 ab. Ein Mitarbeiter der HUK-Versichungsgesellschaft – Coburg – teilte mir auf mein Anliegen mit, dass müsse der Verwalter extra rechnen, da 1986 ab der Neuwertfaktor gelte.
    Können Sie mir da weiter helfen?

    Für Ihre damit entstandene Mühewaltung im Voraus vielen Dank.
    Mit freundlichen Grüßen – Kerstin Meinfelder
    03.07.2012

    1. Sehr geehrte Frau Meinfelder,

      dürfte ich Sie bitten, sich mit Ihrer Frage direkt an den Verwalter Ihrer Wohnanlage zu wenden?

      Verwalterverbände wie den DDIV oder den BVI finden Sie im Internet (www.ddiv.de oder http://bvi-verwalter.de).

      Beste Grüße,
      Ihr Admin

Kommentar hinterlassen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.