Gegen wen können Wohnungseigentümer Schadensersatz geltend machen, wenn ihnen ein Schaden durch eine zu spät ausgeführte dringende Reparatur entstanden ist? Sind die übrigen Wohnungseigentümer als Einzelpersonen oder die Eigentümergemeinschaft als Ganze die richtigen Adressaten einer Klage? Diese Frage konnte das Landgericht Hamburg in einem Fall aus dem Jahr 2011 nur vorläufig klären.
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