Eine Eigentümergemeinschaft aus Berlin sorgte sich um die Persönlichkeitsrechte ihrer Mitglieder. Den Wunsch eines Miteigentümers, eine Video-Sprechanlage am Hauseingang zu installieren, lehnte sie deshalb auf der Eigentümerversammlung mehrheitlich ab: Schließlich könnten auch die anderen durch die kleine Kamera („Videoauge“) ihres Nachbarn mit überwacht werden, so ihre Argumentation. Der Eigentümer, der den Antrag gestellt hatte, wollte jedoch gern jeden sehen, der vor dem Haus stand und bei ihm klingelte.
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