Hände einer Hausverwaltung umschließen ein Modellhaus

Hausverwaltung als Versicherungsexpertin

Hände einer Hausverwaltung umschließen ein Modellhaus
© Jakub Krechowicz – Fotolia

 

Was hat Ihre Hausverwaltung mit Ihren Versicherungen zu tun? Eine ganze Menge, wenn Sie Wohnungseigentum besitzen. Denn jeder, der eine Eigentumswohnung erworben hat – gleich, ob als Selbstnutzer oder als Vermieter – steht als Nächstes vor der Frage, wie er sein Eigentum richtig versichert. Die Hausverwaltung der Wohnbau Service berät Eigentümergemeinschaften zu diesem Thema und kann dabei auf hauseigenes Expertenwissen zurückgreifen. Versicherungskauffrau Tanja Tonak ist im Unternehmen für die Versicherungen von Wohnungseigentümergemeinschaften verantwortlich. Im Interview erklärt sie, welche Policen eine WEG braucht und worauf jedes einzelne Mitglied achten sollte.

Frau Tonak, wie kann eine Hausverwaltung den Wohnungseigentümern in Versicherungsfragen helfen?

Wir beraten die Gemeinschaften zu ihren Versicherungspolicen, wir schauen, ob diese ausreichend sind und auch ein angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis bieten. Wenn nicht, können wir unter Berücksichtigung der vereinbarten Kündigungsfristen einen Versicherungswechsel anstreben oder aber im Auftrag der WEG mit dem bisherigen Versicherungsunternehmen über bessere Konditionen verhandeln. Letztere Strategie ist in manchen Fällen –  beispielsweise aufgrund langer Vertragslaufzeiten – einfacher durchzuführen als ein Versicherungswechsel.

Welche Versicherungen muss eine WEG-Gemeinschaft denn besitzen?

Sie benötigt laut Gesetz zunächst eine Feuerversicherung für das ganze Haus. Diese abzuschließen, zählt zu den im WEG-Gesetz definierten Aufgaben im Rahmen einer ordnungsmäßigen Hausverwaltung. Dasselbe gilt auch für eine Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer.

Hausverwaltungen raten zu Hausratversicherung und privater Haftpflichtversicherung

Sollten die einzelnen Wohnungseigentümer darüber hinaus weitere Versicherungen abschließen?

Viele Hausverwaltungen und WEG-Verwalter empfehlen jedem Eigentümer, eine private Haftpflicht- und eine Hausratversicherung abzuschließen. Manch einer hält Letztere für überflüssig, wenn bereits eine umfassende Gebäudeversicherung besteht, weil diese ebenso wie die Hausratversicherung Schäden durch Feuer, Wasser und Sturm abdeckt. Das ist jedoch ein Irrtum, weil die Gebäudeversicherung nur für Schäden am Haus in Anspruch genommen werden kann. Der Hausrat – also die beweglichen Sachen in der Eigentumswohnung – muss separat versichert werden.

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