Wohnungseigentum gewinnt seit etwa zwei Jahrzehnten für immer mehr Menschen an Bedeutung – ob für die eigene Nutzung oder zum Vermieten. Gerade jetzt dürfte sich dieser Trend weiter verstärken: Immobilien als Kapitalanlage erfreuen sich in Zeiten, in denen Vermögen durch Inflationsgefahr, hoch nervöse Aktienmärkte und Turbulenzen im Euro-Raum bedroht sind, wachsender Beliebtheit…
WeiterlesenMonat: August 2011
Seriöse WEG-Hausverwaltung gesucht – Qualitätsmerkmal Verbandsmitgliedschaft
Aufgepasst bei der Wahl der Hausverwaltung: Als WEG- oder Hausverwalter darf in Deutschland jeder auftreten. Denn gesetzliche Mindeststandards für die Qualifikation gibt es hierzulande nicht. Anders als im Ausland hat der deutsche Gesetzgeber den Hausverwalter nicht zu einer geschützten Berufsbezeichnung gemacht und kein einheitliches Berufsbild geschaffen…
WeiterlesenWEG-Verwalter darf Wohnungsverkauf an sich selbst zustimmen
Auch wenn die Entscheidung schon sieben Jahre her ist – dieses klassische Gerichtsurteil des Kammergerichts Berlin aus dem WEG-Bereich wollen wir unseren Lesern nicht vorenthalten. Denn es zeigt einmal mehr, dass das Wohnungseigentumsrecht mit seinen vielfältigen und teils komplexen Regelungen überraschende und manchmal erheiternde Rechtsfälle hervorbringen kann.
WeiterlesenPrivater Hobbykeller war plötzlich Gemeinschaftseigentum – Urteil zum Wohnungseigentum
Der Versuch, eine Wohnung samt Hobbykeller zu verkaufen, endete für eine Gemeinschaft aus drei Wohnungserben im vergangenen Jahr in einem juristischen Fiasko. Der Grund waren nicht beachtete Vorschriften des Wohnungseigentumsrechts, die dazu geführt hatten, dass keine eindeutige Abgrenzung zwischen dem Gemeinschaftseigentum der WEG und dem Sondereigentum der Wohnungsinhaber vorlag. Eine Schilderung des exotischen Rechtsfalles finden Sie im folgenden Beitrag.
WeiterlesenABC der WEG-Verwaltung: Wie erreiche ich meine Ziele auf der Eigentümerversammlung?
Wer sich auf einer Wohnungseigentümerversammlung erfolgreich einbringen und seine Ziele erreichen möchte, sollte sich mit dem Ablauf einer solchen Versammlung gut auskennen. Gerade wer als frisch gebackenes Mitglied einer WEG-Gemeinschaft zum ersten Mal eine Einladung zur Versammlung erhält, sollte sich schon vorher einen Überblick über die Mechanismen der Veranstaltung verschaffen. Denn nur wer Bescheid weiß, kann seine Mitgliedschaftsrechte effektiv wahrnehmen und seine Interessen wahren.
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