Porträtfoto von Tanja Tonak von der WEG-Verwaltung der Wohnbau Service

WEG-Verwaltung gibt Tipps zu Wasserschäden

Porträtfoto von Tanja Tonak von der WEG-Verwaltung der Wohnbau Service
Tanja Tonak

Oft ist die WEG-Verwaltung die erste Adresse, wenn ein Wohnungseigentümer einen Wasserschaden feststellt oder ihn von seinem Mieter gemeldet bekommt. Betroffene stellen dann häufig viele Fragen wie: Wo kommt dieser Wasserfleck an meiner Tapete her? Wie gehe ich damit um? Soll ich selbst den Schaden reparieren lassen? Oder sollte ich mich zuerst an den Hausmeister oder die WEG-Verwaltung wenden? Wer trägt die Kosten für die notwendige Beseitigung des Schadens? Tipps für das richtige Verhalten gibt uns Tanja Tonak, die bei Wohnbau Service Bonn für Versicherungsschäden zuständig ist.

Frau Tonak, was tue ich als Wohnungseigentümer, wenn mir ein Mieter von einem Leitungswasserschaden berichtet?

Sie sollten sich als erstes sofort bei der WEG-Verwaltung oder dem Hausmeister melden. Die Mitarbeiter der Verwaltung können Ihnen helfen, die Ursache für den Schaden zu suchen und Sie bei Ihrem weiteren Vorgehen beraten. Wenn wir bei Wohnbau Service von einem Leitungswasserschaden erfahren, kümmern wir uns sofort darum, diesen in Grenzen zu halten. Unser Ziel ist es, innerhalb eines Tages die Ursache zu finden und die Reparatur durchführen zu lassen. An jedem Standort unserer WEG-Verwaltung arbeiten wir mit einer Reihe von Partnerfirmen zusammen, die wir schnell mobilisieren können, um das Problem zu beheben.

Was muss ich als entsprechend versicherter Eigentümer beachten, damit meine Versicherung die Kosten der Reparaturen übernimmt?

Der Wasserschaden muss zunächst vor Ort korrekt und unverzüglich dokumentiert werden, damit der Versicherung der Schadenszeitpunkt, die Ursache und die Schadenshöhe nachgewiesen werden können. Diese Dokumentation kann je nach Lage der Dinge die WEG-Verwaltung, der Hausmeister oder eine Reparaturfirma für den Eigentümer übernehmen. Maßnahmen, die den Schaden begrenzen, dürfen dann sofort getroffen werden – dazu können etwa Rohrreparaturen oder Trocknungsmaßnahmen gehören. Wenn dagegen beispielsweise eine neue Tapete angebracht werden soll, muss das zuvor mit der Versicherung geklärt werden, damit die Kosten übernommen werden können.

Manche Leitungswasserschäden treffen sowohl das Gebäude als auch den Hausrat der Bewohner. Werden die Kosten dafür von der Gebäudeversicherung der Eigentümergemeinschaft übernommen, und ist die WEG-Verwaltung dabei behilflich, die Schadenssumme geltend zu machen?

Grundsätzlich kommt eine Gebäudeversicherung nur für Schäden an wesentlichen Gebäudebestandteilen auf. Für die Schränke und Möbel der Bewohner kann nur eine eigene Hausratversicherung einspringen. Es gibt jedoch einige kompliziertere Detailregelungen: Für eine Einbauküche etwa haftet die Gebäudeversicherung, wenn die Küche maßgefertigt ist. Handelsübliche Standardküchen zahlt wiederum nur die Hausratversicherung. Wenn für einen Schaden die Gebäudeversicherung zuständig ist, kann die WEG-Verwaltung der Wohnbau Service Bonn die notwendigen Details meist schnell mit der Versicherung regeln.

5 Kommentare

  1. wir sind Mieter 2. OG, durch ein Rohrleitungs defekt im 4.OG des Gebäudes lief 5 Tage lang Wasser bis in unserem Keller,wir als Mieter haben den Schaden sofort am 1 Tag morgens an die Hausverwaltung und dem Eigentümer der Wohnung gemeldet . Nichts ist geschehen 5 Tage später kam eine Firma und hat die Reparatur durchgeführt.
    Für uns ist das nicht nachvollziehbar das keine sofortige Notreparatur gemacht wurde, sondern Schäden in Kauf genommen wird, dabei das Eigentum im Keller von Mietern beschädigt wird.
    Wer haftet für Wasserschäden die im Keller entstehen, der Mieter der Eigentümer oder die Gebäudeversicherung der WEG- Gemeinschaft.

    Vielen Dank

    1. Lieber Herr Bauer,

      ich kenne Ihren Fall natürlich nicht näher und kann aus der Distanz nicht sagen, wer für was haften muss. So wie ich Ihre Geschichte verstehe, nehme ich aber nicht an, dass Sie selbst haften müssen.

      Wer nun in einem solchen Fall haftet, dürfte davon abhängen, ob die beschädigte Rohrleitung im Gemeinschaftseigentum oder im Sondereigentum stand. Bei Sondereigentum müsste wohl der Eigentümer haften, im Fall von Gemeinschaftseigentum ist es komplizierter: Ob in derartigen Fällen die Eigentümergemeinschaft als Ganze oder alle Wohnungseigentümer jeweils als Einzelpersonen haften, haben Gerichte aus Hamburg und München jeweils unterschiedlich entschieden. Details dazu finden Sie in folgendem Beitrag: Wohnungseigentümer: Schadensersatz wegen zu später Sanierung?

  2. Hallo!

    Ich bin Eigentümerin einer Eigentumswohnung und habe ein Riesenproblem. Ich hatte vor ein paar Wochen eine Problem mit einer meiner Toiletten und vermutete eine Verstopfung. Der Klempner schaute sich diei Sache an und meinte das bei einer Verstopfung das Wasser aus der Toilette hochsteigen würde. Da ich ich in einem großen Mehrfamilienhaus wohne ist die Wasserver-und entsorgung in einem Schacht untergebracht. An einem Sonntag kam es in diesem Schacht zu einem großen Knall und ich rief die Hausverwaltung an. Diese wollte Kameras in den Schacht lassen, haben es aber aufgrund der Aussage des Klempners, dass ich mir allles wohl einbilde, wieder sein lassen. Ich war inzwischen ein paar Wochen verreist und nach Aussage meiner Freundin sei in meiner Wohnung alles in Ordnung. Als ich jetzt vor knapp 3 Wochen wieder naclh Hause kam, fiel mir auf das der Teppichboden im Wohnzimmer dunkle Laufwege – es waren vorher auch schon Flecken und Laufwege da da der Teppich bereits 10 Jahre alt ist – auf. Ich ließ Familie und Nachbarn raufschauen und die meinten es sei alles okay. Es sei auch keine Feuchtigkeit festzustellen. Jetzt jedoch hat sich der Teppich noch mehr im Laufe der letzten Woche verändert. Eine Bekannte meinte es könnte Schimmel sein. Da es auch ein wenig modrig und süßlich riecht – ich empfinde es so andere finden es riecht nur nach Teppich – und sich noch mehr Flecken gebildet haben, lasse ich bevor ich die Hausverwaltung enischalte erstmal privat eine Firma eingeschaltet, die die Feuchtigkeit messen und die Ursachenquelle herausfinden soll. Falls sich rausstellt das der Boden evtl. in der ganzen Wohnung betroffen ist und Ursache doch die stillgelegte Toilette ist – ich will das Gäste WC komplett neu renovieren deshalb keine Reparatur – wie kann ich mich dann im Schadensfall am besten verhalten. Falls der Schaden bereits andere Wohnungen betrifft zahlt da auch die Gebäudeversicherung der Wohneigentümergemeinschaft? Kann es u.U. auch als mein Eigenverschulden ausgelegt werden und trägt dann meine Hausrat bzw. Haftpflicht den Schaden. Falls es als grob fahrlässig ausgelegt wird kann es u.U. sein das keine Versicherung zahlt und ich evtl. auf einen Haufen Schulden sitzen bleibe – die Wohnung ist komplett abgezahlt – und evtl noch verklagt werden kann? Viele Fragen! Haben Sie vielleicht ein paar Antworten und Tipps für mich wie ich mich – falls es morgen bei der Messung rauskommt um einen versteckten Wasserschaden handelt – dann weiter verhalten kann. Vielen Dank!

    MFG

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