Bild einer Heizung

Tipps für die Wohnungseigentümergemeinschaft: Wärme-Contracting

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Wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft ihre Heizanlage durch eine modernere ersetzen will, fallen normalerweise auf einen Schlag hohe Kosten an. Es gibt jedoch eine Alternative: das sogenannte Wärme-Contracting, bei dem die Heizung im Eigentum eines externen Anbieters („Contractors“) bleibt. An diesen muss dann für ca. 10-15 Jahre eine monatliche Pauschale entrichtet werden, die auch den Betrieb und die Wartung abdeckt. Michael Lorenz von der WEG-Verwaltung Wohnbau Service erklärt uns die Chancen und Risiken des Wärme-Contracting aus der Sicht einer Wohnungseigentümergemeinschaft.

Herr Lorenz, was genau ist Wärme-Contracting?

Beim Wärme-Contracting schließt ein Hauseigentümer oder die Wohnungseigentümergemeinschaft in einem Haus einen Vertrag (engl. „contract“) mit einem externen Dienstleister ab. Dieser kümmert sich um die Wärmeversorgung des Hauses mit allem, was dazugehört, also auch um Installation und Betrieb der Heizung. Die Heizanlage bleibt dabei im Eigentum des Wärmelieferanten, der sie warten muss und das finanzielle Risiko trägt, das sich etwa aus notwendigen Reparaturen ergibt. Die Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft zahlen monatliche Raten an den Dienstleister, die nicht nur die Energiekosten der Heizung, sondern auch alle anderen Leistungen umfassen.

Wo liegen die Chancen des Wärme-Contracting für die Wohnungseigentümergemeinschaft?

Der Vorteil liegt vor allem in der Planbarkeit der Kosten, die während der Vertragslaufzeit für die Heizanlage anfallen. Muss eine neue Heizung angeschafft werden, fallen die dafür notwendigen Investitionskosten weg. Einbau, Reparaturen und alle weiteren Dienstleistungen werden durch planbare monatliche Pauschalen beglichen.

Wie setzen sich die Monatsbeiträge an den Contracting-Anbieter zusammen?

Die Wohnungseigentümer bezahlen einerseits einen Preis für die jeweils von ihnen verbrauchte Wärmeenergie und andererseits einen pauschalen Grundpreis, der in der Regel alles außer dem Verbrauch umfasst – vom Heizungseinbau bis zum Service. Was die Energiekosten betrifft, liegt die Besonderheit des Wärmecontracting darin, dass nicht die eingesetzte Energie, sondern nur die tatsächlich genutzte Wärme in Rechnung gestellt wird.

Warum macht das einen Unterschied?

Der Unterschied ergibt sich daraus, dass bei jeder Heiztechnik Energie verloren geht. Dieser Teil der Energie muss beim Wärme-Contracting aber nicht bezahlt werden! Daraus ergibt sich nicht nur ein Vorteil für die Wohnungseigentümergemeinschaft, sondern auch ein Anreiz für den Contractor, eine besonders effiziente Heizung zu installieren, die den Energieverlust minimiert und dadurch die finanziellen Investitionen optimiert. Diese Anreizstruktur nutzt auch der Umwelt.

Wärme-Contracting nicht für jede Wohnungseigentümergemeinschaft sinnvoll

Ist Wärme-Contracting denn für jede Wohnungseigentümergemeinschaft ein Vorteil?

Nein! Ob es sich rechnet, hängt stark vom Einzelfall ab. Nur wenn genügend Potenzial vorhanden ist, durch eine neue Heizung Energie einzusparen, können die reduzierten Energiekosten die Mehrkosten für den Grundpreis kompensieren beziehungsweise zu einer Gesamtersparnis führen. Die Entscheidung für oder gegen das Wärme-Contracting muss immer die genauen Umstände des Einzelfalls berücksichtigen. Sonst wird aus der günstigen Modernisierungsmöglichkeit schnell ein finanzielles Fiasko. Eine Wohnungseigentümergemeinschaft sollte sich daher vor einer Entscheidung umfassend informieren. Die WEG-Verwaltung Wohnbau Service hat auf dem Gebiet des Wärme-Contracting bereits zahlreiche Erfahrungen gesammelt und kann ihre Wohnungseigentümer daher zu diesem Thema beraten.

Angenommen, eine Wohnungseigentümergemeinschaft hat sich für Wärme-Contracting entschieden. Was sollte sie bei der Auswahl des richtigen Anbieters beachten?

Bisher gibt es noch keine große Auswahl – der Wettbewerb unter den Anbietern ist gering. Nur wenige Dienstleister sind überregional tätig, so dass viele Wohnungseigentümer nur Contractingangebote von ihrem lokalen Energieanbieter bekommen. Die Wohnungseigentümergemeinschaft sollte dennoch genau prüfen, ob sich die Angebote lohnen. Wer die Wahl zwischen mehreren Anbietern hat, sollte darauf achten, dass sich die Unterschiede zwischen den Vertragsangeboten oft erst auf den zweiten Blick zeigen. Was zum Beispiel im Grundpreis enthalten ist und was nicht, kann sich von Anbieter zu Anbieter deutlich unterscheiden. Hier muss die Wohnungseigentümergemeinschaft aufpassen, um beim Wärme-Contracting nicht Äpfel und Birnen miteinander zu vergleichen.

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